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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen und im Unternehmen

Vorausgedacht und ausgeführt von Fachleuten

Gesetzlicher Hintergrund zur Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz

Wie und wann entstanden?

Die Erlassung des Rats der Europäischen Gemeinschaft über die auf zeitlich begrenzte oder ortveränderliche Baustellen anzuwendenden Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz (92/57 EWG) wurde zum 10. Juni 1998 in deutsches Recht umgesetzt.

Danach muss der Bauherr für ein Bauprojekt, an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmen beteiligt sein werden, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) als besonderen Sachverständigen bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens hinzuziehen.

Deshalb wurde auf europäischer Ebene ein neuer Ansatz für den Arbeitsschutz am Bau gewählt.

 


 

1. Das Arbeitschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz setzt EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz in Deutschland zur Verbesserung der Gesundheit von Beschäftigten um.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die gesetzlichen Maßnahmen durchzuführen und zu kontrollieren.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html

 

2. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Es beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen für die Bestellung, die Aufgaben und Anforderungen an Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/asig/index.html.

 

3. Baustellenverordnung

Sie soll für die Sicherheit auf Baustellen sorgen, da Beschäftigte hier einem besonders hohen Unfallrisiko ausgesetzt sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/index.html.

 

4. DGUV Vorschrift 2

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist der Dachverband für neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und 27 Unfallkassen.
Mit der DGUV Vorschrift 2 gibt es seit dem 1. Januar 2011 erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Im Mittelpunkt der Reform steht das neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung gilt bei den Unfallkassen ab dem 1. Januar 2013.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_2/index.jsp.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werfen viele Fragen auf.

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