Maurer mit Helm – Baustellensicherheit durch SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheits­schutzkoordination

Vorausgedacht und ausgeführt vom SiGeKo

Sie wollen die Baustelle von Unfällen frei halten?

Sicherheits- und Gesundheits­schutz­koordination ist die effiziente Umsetzung des erklärten Willens des Bauherrn, um die Baustelle unfallfrei abzuwickeln.

Wann ist ein Koordinator nach Baustellen­verordnung („SiGeKo“) erforderlich?

Die Koordination muss nach der Baustellen­verordnung vom 10.06.1998 geleistet werden, wenn auf einer Baustelle, an der Hoch- und/oder Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, mehrere Unternehmen anwesend sein werden.

Bauherrenpflichten nach Baustellenverordnung (PDF, 1 Seite, 35.5 kB, öffnet in neuem Fenster)


Der Koordinator nach Baustellen­verordnung (SiGeKo)

Der Koordinator nach Baustellen­verordnung ist die Person, die die Sicherheits- und Gesundheits­koordination Ihrer Baustelle wahrnimmt. Er wird durch eine Expertin oder einen Experten unseres Büros vertreten.

Das SiGeKo-Team der ibag Seedorf: Fünf Fachkräfte stehen im Büroflur auf der Treppe
Unser Team für SiGeKo

1. Leistungen in der Planungsphase

Der „SiGeKo“ koordiniert schon in der Planungsphase und unterstützt:

  • das Erkennen von Risiken
  • die Vermeidung von Risiken
  • das Ausschreiben von sicherheitstechnischen Leistungen
  • das frühzeitige Berücksichtigen von sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten

2. Leistungen in der Ausführungsphase

Der „SiGeKo“ bietet in der Ausführungsphase:

  • die koordinierte Organisation sicherheitstechnischer Leistungen für die einzelnen Gewerke
  • das planmäßige Zusammenwirken und die gegenseitige Information der gleichzeitig oder nacheinander tätigen Unternehmen auf der Baustelle