
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Vorausgedacht und ausgeführt vom SiGeKo
Sie wollen die Baustelle von Unfällen frei halten?
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist die effiziente Umsetzung des erklärten Willens des Bauherrn, um die Baustelle unfallfrei abzuwickeln.
Wann ist ein Koordinator nach Baustellenverordnung („SiGeKo“) erforderlich?
Die Koordination muss nach der Baustellenverordnung vom 10.06.1998 geleistet werden, wenn auf einer Baustelle, an der Hoch- und/oder Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, mehrere Unternehmen anwesend sein werden.
Bauherrenpflichten nach Baustellenverordnung (PDF, 1 Seite, 35.5 kB, öffnet in neuem Fenster)
Der Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Der Koordinator nach Baustellenverordnung ist die Person, die die Sicherheits- und Gesundheitskoordination Ihrer Baustelle wahrnimmt. Er wird durch eine Expertin oder einen Experten unseres Büros vertreten.

1. Leistungen in der Planungsphase
Der „SiGeKo“ koordiniert schon in der Planungsphase und unterstützt:
- das Erkennen von Risiken
- die Vermeidung von Risiken
- das Ausschreiben von sicherheitstechnischen Leistungen
- das frühzeitige Berücksichtigen von sicherheitstechnischen Einrichtungen für spätere Arbeiten
2. Leistungen in der Ausführungsphase
Der „SiGeKo“ bietet in der Ausführungsphase:
- die koordinierte Organisation sicherheitstechnischer Leistungen für die einzelnen Gewerke
- das planmäßige Zusammenwirken und die gegenseitige Information der gleichzeitig oder nacheinander tätigen Unternehmen auf der Baustelle