Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns gerne an! +49 (0) 45 55 - 13 14

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen und im Unternehmen

Vorausgedacht und ausgeführt von Fachleuten

Arbeitssicherheit im Unternehmen

Vorausgedacht und ausgeführt von der Sifa

Im Arbeitssicherheitsgesetz § 1 heißt es: "Der Arbeitgeber hat ... Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen."

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten und unterstützen Sie bei:

  • der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung), deren Dokumentation und Fortschreibung,
  • der Auswahl und Umsetzung grundlegender Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention,
  • der Auswahl und Umsetzung grundlegender Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention,
  • der Schaffung einer geeigneten Organisation und Implementierung in alle Unternehmensebenen,
  • der Untersuchung nach Ereignissen (Arbeitsunfälle, unsichere Situationen),
  • allen Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten,
  • der Erstellung von Dokumentationen,
  • der Erfüllung von Meldepflichten,
  • betrieblichen Besprechungen (Arbeitsschutzgesprächen, Arbeitsschutzausschüssen, Einweisungen, Unterweisungen)

Wichtig: Wenn Sie einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie eine Beratung in Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wahrnehmen (DGUV Vorschrift 2)!

Das Knowhow kurz erklärt

team sifa ibag seedorf

Ihr Sifa-Team der ibag (v.l.n.r.): Thalke Thormählen, Kathrin Löbe, Michael Carlsen, Markus Bahlke, Karsten Klinker

Damit eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) den umfassenden Beratungsaufgaben und den damit verbundenen vielfältigen Anforderungen gerecht werden kann, fordert der Gesetzgeber im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) den Nachweis der sicherheitstechnischen Fachkunde:

  • berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister
  • mindestens zweijährige berufliche Praxis
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit führt die Berufsgenossenschaft oder deren Beauftragte/r durch. So können Sie in Ihrem Unternehmen eine/n Mitarbeiter/in qualifizieren, oder ein externes Unternehmen, das ibag, beauftragen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werfen viele Fragen auf.

Welche Fragen haben Sie?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns!